Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CoNCEPT2 shop+objekt

1.Allgemeines


1.1. Es gelten ausschließlich unsere/diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern die Firma CoNCEPT2 shop+objekt, Inhaber Oliver König, als Auftragnehmer fungiert.
1.2. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen Deutsches Recht und unsere Bedingungen zugrunde. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht nochmals vereinbart wird. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als anerkannt.
1.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
1.4. Bei Bauleistungen aller Art, einschließlich Montagen, gilt die »Verdingungsordnung für Bauleistungen« (VOB/B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung. Nichtkaufleuten wird ein Exemplar der VOB/B auf Verlangen zur Einsicht ausgehändigt.

2.Angebots- und Vertragsabschluß


2.1. Angebote und Prospekte sind stets freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Vertragsabsprachen, insbesondere die Zusicherung von Eigenschaften, bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen.
2.3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Bestellung/Auftrag, und versichert mit der Auftragserteilung, dass er dazu befugt ist und alle den Auftrag betreffende Kosten trägt.
2.4. Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vereinbarungen sind wir berechtigt, ein Planungshonorar zu verlangen.
2.5. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Wir stellen die hierzu notwendigen Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung.
2.6. Stornierungen durch den Auftraggeber werden nur in Schriftform und innerhalb von 5 Werktagen nach Erteilung des Auftrages (Poststempel) anerkannt. Bis dahin eventuell entstandenen Aufwendungen und Auslagen der Firma CoNCEPT2 shop+objekt trägt der Auftraggeber. Spätere Stornierungen werden mit der vollen Auftragssumme berechnet.

3. Lieferung, Gefahrübergang und Verpackung


3.1. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Auftragnehmer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
3.2. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Auftraggeber, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
3.3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig
3.4. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Auftragnehmers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber baldmöglichst mit. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Auftragnehmer nicht unverzüglich, kann der Auftraggeber zurücktreten.
3.5. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit vom Auftragnehmer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Auftraggeber ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet. Mehrwegverpackungen werden dem Auftraggeber nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Auftragnehmer berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
3.6. Ein Recht zum Rücktritt steht uns auch zu, wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet und/oder der Besteller über seine Kreditwürdigkeit betreffende Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Unsere sonstigen Rechte im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers bleiben im Übrigen unberührt.

4.Lieferzeiten und Montage


4.1.Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch nach 12 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern dieser die erforderlichen Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn auf der Baustelle gewährleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist.
4.2. Lieferfristen und Termine, die verbindlich und unverbindlich festgelegt werden können, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4.3.Eine verbindlich vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich auch innerhalb des Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen, die nachweislich auf die Lieferung/Ausführung der Leistung von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei einem unserer Vorlieferanten eintreten. Die Verzögerung teilen wir unverzüglich dem Kunden mit.
4.4. Wenn wir in Lieferverzug/Montageverzug geraten, ist eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen, nach deren Ablauf der Auftraggeber zurücktreten kann.
4.5. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung und Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf unser Verlangen hin, so können wir bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz gemäß § 6 Ziff. 6 VOB/B verlangen oder dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werden. Für den Fall der Kündigung steht uns neben dem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die wir für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen mussten.
4.6. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein abschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Temperatur in den Montageräumen muss mindestens 15°C betragen. Bereits verlegte Fußböden sind ausreichen abzudecken. Die für die Montage erforderlichen Strom und Wasseranschlüsse sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5.Gewährleistung


5.1. Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Eingang des Liefergegenstandes bzw. der Montage schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware/Leistung beim Auftraggeber
5.2. Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen und Leistungen frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Für Material, das uns zur Verarbeitung von den Kunden gestellt wird, übernehmen wir keine Haftung.

5.3. Gewährleistung gilt nur für neue, nicht aber für gebrauchte Liefergegenstände/Einbauten.
5.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Auftraggeber selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
5.5.Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unser Einverständnis Änderungen am Liefergegenstand/den Leistungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt oder wenn der Liefergegenstand/die Dienstleistung durch Raumfeuchtigkeit, bauliche Hindernisse, Feuer, Diebstahl, Explosion, Wasser und ähnliche Umstände beschädigt wird. Transportschäden, natürlicher Verschleiß, Lack und Glasschäden sowie Schäden an Leuchtstoffröhren, stromführenden Leitungen und Sicherungen sind von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.
5.6. Stellt der Auftraggeber Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Auftraggebers benannten Sachverständigen erfolgte.
5.7. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Ersatzlieferung/Leistung zu verlangen. Die Nachbesserung gilt erst als Fehlschlag, wenn sie zweimal erfolglos versucht worden ist.
5.8. Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Das Recht des Auftraggebers, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
5.9. Das Abtreten der Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
5.10. Bei Bauleistungen richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B.

6.Preise


6.1. Die Preise werden in Euro gestellt. Sie verstehen sich ab Werk und sind, wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt wird, freibleibend.
6.2. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes/Dienstleistung und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Abnahme.
6.3. Soweit bei Auftragsabschluss keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden sind, werden Montagen, Regiearbeiten und Reparaturen mit den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet.
6.4. Für die Berechnung ist unsere jeweilige Auftragsbestätigung maßgebend. Mehrlieferung/Mehrarbeit und Änderungen, auch solche, die aus einer vorher nicht bekannten baulichen Situation entstehen, werden gesondert berechnet. Die Demontage alter Einrichtungen und Anlagen, sowie Arbeiten, die nicht ausdrücklich in unserem Leistungsumfang beschrieben sind, sind nicht in unserem Preisen enthalten.
6.6. Vorarbeiten und Versuche, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden besonders berechnet.
6.7.Verzögert sich die Montage infolge einer versäumten, verspäteten oder mangelhaften Durchführung der erforderlichen Bauarbeiten, wegen Behinderung der Monteure durch Bauhandwerker fremder Firmen oder aus einem anderen, von uns nicht zu vertretenden Grund, so sind uns die hieraus entstehenden Kosten zu vergüten. Soweit wir die Ware für den Auftraggeber infolge Verzögerung der Abnahme oder Nichtabnahme einlagern, so erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr.

7.Zahlung


7.1.Bestehen nach Annahme des Auftrages begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Abschlagzahlung in Höhe von bis zu 50% der Auftragssumme oder Sicherheitsleistung vor Lieferung/Montage zu verlangen. Gegebenenfalls halten wir uns das Recht vor, eine Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) einzufordern.
7.2. So weit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug. Wir gewähren unseren Kunden 3% Skonto bei Zahlungsziel 8 Tage. Alle Rechnungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Skontoeinbehalt nach 8 Tagen ist rechtswidrig und wird hiermit ausdrücklichst widersprochen. Einbehaltene Skonti werden mit Zinsen kostenpflichtig eingefordert. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.
7.3. Nach 4 Wochen auf einer Baustelle stellen wir eine Abschlagsrechnung. Mit den gleichen Konditionen, Rechten, Pflichten wie die Abschlussrechnung.
7.4. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundes-Diskontsatz berechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, etwaig eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
7.5.Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden Infragestellen, so sind wir berechtigt, die Restschuld sofort einzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung sind wir berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen.
7.6 .Wir halten uns das Recht vor, das verkürzte Mahnverfahren einzuleiten.
7.7. Für den Fall, dass die Firma CoNCEPT2 shop+objekt als Sub- oder Nachunternehmer für den Auftraggeber tätig wird, stellen wir die Rechnung ohne Mehrwertsteuer als Nettorechnung aus. Für diesen Fall möchten wir Sie als Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Auftraggeber Schuldner der Umsatzsteuer nach § 13b UstG ist.
7.8. Bei Bauleistungen gilt für alle Zahlungen § 16 der Verdingungsordnung Teil B, § 16 Ziff. 3(2) VOB/B hat keine Gültigkeit.

8.Schadenersatz


Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, wegen positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegenüber als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob-fahrlässig verursacht worden ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder aus Unmöglichkeit der Leistung sind uns gegenüber als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf 5% des Netto-Rechnungswertes beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob-fahrlässig verursacht worden ist.

9.Eigentumsvorbehalt


Die von uns gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

10.Rücksendungen


9.1. Warenrücksendungen werden nur dann angenommen, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt sind. Sonderanfertigungen, gleich welcher Art, werden nicht zurückgenommen. Die Rücksendung muss in jedem Fall frachtfrei erfolgen. Zurückgegebene Teile werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% gutgeschrieben.

11.Sonstiges


10.1. Erfüllungsort ist Naumburg/Saale.
10.2. Gerichtsstand ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrage das Amtsgericht Naumburg, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
10.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

CoNCEPT2 shop+objekt, Inhaber O. König, D-06618 Naumburg, Bahnhofsstraße 17b, Telefon 03445-711487, Telefax 03445-711486 , e-Mail info@concept-zwo.de, http://concept-zwo.de